Kosten für kieferorthopädische Behandlungen
Wenn bei Ihrem Kind eine Einstufung in eine der in den Kieferorthopädie Richtlinien des SGB V vorgegebenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen möglich ist, werden die Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und notwendige Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Eine darüber hinausgehende Behandlung kann zwischen dem behandelnden Kieferorthopäden und den Eltern als Mehrkostenleistung bzw. als außervertragliche Leistung vereinbart werden. Wir können Ihnen, falls dies erforderlich sein sollte, sinnvolle Ergänzungen zur Kassenleistung zu familiengerechten Preisen anbieten.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um sich zu informieren.
Kosten für Erwachsene
Bei Erwachsenen kommt die gesetzliche Krankenversicherung nur dann für die Kosten auf, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die nach einer erforderlichen kieferorthopädischen Vorbehandlung nur durch einen kieferchirurgischen Eingriff beseitigt werden kann.